Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Version
- 2026-10-18-01
- Gültig ab
1. Anbieter und Geltungsbereich
FahrschuleScout wird von TaxiE - Kocagül, Inhaber Eray Kocagül, Büelisackerstrasse 34, 5622 Waltenschwil, Schweiz, UID CHE-254.284.360, betrieben. Kontakt: info@fahrschulescout.ch. Nachfolgend wird dieser Anbieter als «FahrschuleScout» bezeichnet.
Diese Bedingungen regeln die Nutzung des Verzeichnisses und die Eintragsabonnemente für Fahrschulbetriebe. Die Suche und die Kontaktanfrage sind für Besucherinnen und Besucher kostenlos. Kostenpflichtige Abonnemente werden ausschliesslich Fahrschulen und im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelnden Fahrlehrerbetrieben angeboten. Dazu gehören auch Einzelunternehmen. Es werden keine kostenpflichtigen Abonnemente für Fahrschülerinnen und Fahrschüler angeboten.
FahrschuleScout bietet selbst keinen Fahrunterricht an. Eine Kontaktanfrage ist weder eine Buchung noch ein Vertrag über Fahrunterricht. Leistungen, Termine, Preise und Verträge über Fahrunterricht werden unmittelbar mit der jeweiligen Fahrschule vereinbart. FahrschuleScout ist an diesen Verträgen nicht als Vertragspartner beteiligt.
2. Konto, Betriebsberechtigung und Angaben
Wer ein Konto für einen Betrieb verwendet oder eine Filiale verwaltet, muss dazu berechtigt sein. Kontozugänge sind sorgfältig zu schützen. Besteht der Verdacht auf einen unbefugten Zugriff, ist FahrschuleScout unverzüglich über die Kontaktadresse zu informieren.
Betriebsdaten und die angegebene schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer müssen richtig und aktuell sein. Die UID wird anhand des offiziellen Registers geprüft. Unklare oder nicht bestätigte Angaben können eine manuelle Prüfung erforderlich machen. Die Annahme eines Antrags und die Veröffentlichung eines verwalteten Profils setzen die erforderliche Prüfung voraus. Ein Anspruch auf Annahme eines Antrags besteht nicht. Die Prüfung ist keine Zusicherung über die Qualität des Fahrunterrichts oder die wirtschaftliche Lage eines Betriebs.
Ein Konto kann mehrere Filialen verwalten. Die Berechtigung, die Servicegebiete, das Probeangebot und die Abrechnung werden je Filiale behandelt. Die Freigabe eines Betriebsprofils und die Berechtigung zur kostenpflichtigen Sichtbarkeit sind getrennte Voraussetzungen.
3. Inhalt und Sichtbarkeit eines Eintrags
Ein Eintragsabonnement betrifft den normalen öffentlichen Eintrag einer bestimmten Filiale in den vereinbarten Servicegebieten. Die Filiale muss zusätzlich die Voraussetzungen für die Veröffentlichung ihres Profils erfüllen. Ein Abonnement ersetzt weder die UID-Prüfung noch die Freigabe der Angaben.
Servicegebiete sind genehmigte Kantone. Während eines laufenden Probezeitraums oder eines bezahlten Abrechnungszeitraums erscheint ein Eintrag in der Suche für den Standort der Filiale und für alle Orte seiner Servicegebiete, wenn die übrigen Suchfilter passen. Eine ausdrücklich gewählte Entfernung kann die Ergebnisse zusätzlich begrenzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Position, eine bestimmte Zahl von Anfragen, Buchungen oder Fahrschülern besteht nicht.
Nicht von einem Betrieb verwaltete Basisdatensätze können unabhängig von einem Abonnement im Verzeichnis erscheinen. Übernimmt ein Betrieb einen solchen Basisdatensatz in sein Konto, wird der Eintrag als kontoverwalteter Eintrag geführt und unterliegt diesen Bedingungen; ein Anspruch auf eine dauerhaft kostenlose Listung entsteht dadurch nicht. Die Folgen des Ablaufs der Sichtbarkeitsberechtigung regelt Ziffer 8.
Optionale Premiumleistungen sind ein separates Angebot. Umfang und Preis ergeben sich ausschliesslich aus dem jeweiligen gesonderten Angebot. Ein normales Eintragsabonnement enthält keine Premiumleistung.
4. Angebot, Bestellung und Preis
Vor der Bestellung werden die Filiale, die berechneten Servicegebiete, der gewählte Abrechnungszeitraum, der Betrag in Schweizer Franken, ein allfälliger Probezeitraum und der nächste Zahlungstermin angezeigt. Der Vertrag wird durch den Abschluss des entsprechend gekennzeichneten Bestellvorgangs begründet, sofern die erforderliche Betriebsfreigabe vorliegt. Diese Bedingungen werden vor dem Abschluss zugänglich gemacht. Die elektronische Bestellbestätigung enthält die wesentlichen Vertragsdaten. Ein blosses Öffnen der Zahlungsseite ist keine Bestellung.
Mit der Bestellung bestätigt der Besteller, das Abonnement im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit für den angegebenen Betrieb abzuschliessen und dazu berechtigt zu sein.
Massgebend ist der vor Abschluss angezeigte Gesamtpreis in Schweizer Franken. FahrschuleScout ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; auf den Rechnungen wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Jeder gewählte Kanton wird als eigener Posten berechnet. Der Preis richtet sich nach dem Kanton und dem gewählten Abrechnungszeitraum. Für Kantone ohne verfügbaren Preis kann kein entsprechendes Angebot abgeschlossen werden. Der Standort der Filiale wird nicht gesondert berechnet.
Die angebotenen Abrechnungszeiträume ergeben sich aus dem Bestellvorgang.
FahrschuleScout kann die Preise für künftige Abrechnungszeiträume anpassen. Die Änderung wird mindestens 30 Tage vor Beginn des Abrechnungszeitraums, ab dem sie gilt, per E-Mail mitgeteilt. Ist der Betrieb nicht einverstanden, kann er das Abonnement auf das Ende des laufenden Zeitraums kündigen; andernfalls gilt der neue Preis ab dem mitgeteilten Zeitpunkt. Rückwirkende Preisänderungen sind ausgeschlossen.
5. Probezeitraum
Eine berechtigte Filiale kann einmal einen kostenlosen Probezeitraum von einem Kalendermonat erhalten. Der genaue Beginn, das Ende und der erste vorgesehene Zahlungstermin werden bei der Bestellung angezeigt. Für das anschliessende kostenpflichtige Abonnement ist bereits bei der Bestellung ein geeignetes Zahlungsmittel erforderlich.
Der Probezeitraum ist an die Filiale gebunden. Ein neues Konto, ein Wechsel der Verwaltung oder das Zurückziehen und erneute Veröffentlichen eines Profils begründen keinen weiteren Probezeitraum. Während des Probezeitraums genehmigte zusätzliche Gebiete verlängern diesen nicht.
Wird nicht bis zum angezeigten Ende des Probezeitraums gekündigt, wird das Abonnement zu den bei der Bestellung angezeigten Bedingungen kostenpflichtig; Ziffern 4 und 11 bleiben vorbehalten. Während des Probezeitraums ergänzte und weiter aktive Gebiete sind in der ersten kostenpflichtigen Abrechnung enthalten. Eine Kündigung bis zum Ende des Probezeitraums verhindert die erste wiederkehrende Zahlung.
6. Zahlung und Verlängerung
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Verfügbar sind die im konkreten Zahlungsvorgang angebotenen Zahlungsmittel. FahrschuleScout speichert keine vollständigen Kartennummern oder Kartenprüfnummern auf seinem Anwendungsserver.
Das Abonnement verlängert sich jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum, sofern es nicht vor Ende des laufenden Zeitraums gekündigt wird. Der bei der Bestellung angezeigte nächste Zahlungstermin und die danach vereinbarten Verlängerungstermine sind massgebend.
Nach Ende des Probezeitraums und nach Ablauf eines bezahlten Sichtbarkeitszeitraums wird die kostenpflichtige Sichtbarkeit erst mit der verifizierten Zahlungsbestätigung einer Rechnung mit positivem tatsächlich bezahltem Betrag fortgeführt. Bis die Bestätigung verarbeitet ist, kann der Eintrag vorübergehend verborgen sein. Die Dauer dieser Unterbrechung ist nicht garantiert.
Gutschriften oder Vergünstigungen, die eine Verlängerungsrechnung vollständig ausgleichen, werden nicht gewährt. Eine Rechnung ohne positiven tatsächlich bezahlten Betrag führt nicht automatisch zur Verlängerung des Sichtbarkeitszeitraums; wird eine Verlängerungsrechnung dennoch so ausgeglichen, verlängert FahrschuleScout den Sichtbarkeitszeitraum nach Prüfung entsprechend.
Eine Rückkehr von der Stripe-Seite zu FahrschuleScout ist für sich genommen kein Zahlungsnachweis. Zahlungsfehler sind über das Konto beziehungsweise die dort angebotene Zahlungsverwaltung zu beheben.
Schlägt eine Zahlung fehl, kann sie gemäss den Einstellungen der Zahlungsverwaltung erneut versucht werden. Bleibt sie auch danach aus, wird das Abonnement beendet. Für Zeiträume ohne bestätigte Zahlung besteht keine Sichtbarkeitsberechtigung, und FahrschuleScout verlangt dafür keine Abonnementsgebühr.
7. Servicegebiete hinzufügen und entfernen
Neue Gebiete können beantragt werden und bedürfen der Freigabe. Eine Freigabe allein ist im kostenpflichtigen Zeitraum noch keine Bestätigung der erforderlichen Zahlung. Während eine zugehörige Zahlung oder Vertragsaktualisierung offen ist, können weitere widersprechende Gebietsänderungen vorübergehend gesperrt sein.
Im Probezeitraum genehmigte Gebiete werden innerhalb desselben Probezeitraums aktiv und ab der ersten kostenpflichtigen Rechnung mitberechnet. Im bereits bezahlten Zeitraum werden zusätzliche Gebiete anteilig für die verbleibende Zeit berechnet und erst nach bestätigter Begleichung der zugehörigen Rechnung aktiviert. Wird diese Rechnung vollständig durch eine Gutschrift oder vereinbarte Vergünstigung ausgeglichen, kann das Gebiet nach entsprechender Bestätigung ebenfalls aktiviert werden; dadurch verlängert sich der bezahlte Sichtbarkeitszeitraum nicht.
Ein entfernbares Servicegebiet kann mit unmittelbarer Wirkung für die Gebietsabdeckung entfernt werden. Der Abonnementpreis verringert sich ab der nächsten Verlängerung. Für die Entfernung innerhalb eines bereits bezahlten Zeitraums wird kein anteiliger Erstattungs- oder Gutschriftanspruch eingeräumt. Zwingende gesetzliche Ansprüche und Ansprüche wegen einer von FahrschuleScout zu vertretenden Vertragsverletzung bleiben bestehen. Der Standort der Filiale ist kein Servicegebiet und kann nicht entfernt werden.
8. Kündigung, Zurückziehen eines Profils und Daten
Das Abonnement kann über die im Konto zugängliche Zahlungsverwaltung bis zum Ende des laufenden Zeitraums auf dessen Ende gekündigt werden. Die Kündigung verhindert die nächste Verlängerung; die bereits erworbene Sichtbarkeitsberechtigung bleibt bis zum Ende des laufenden Zeitraums bestehen. Dies setzt weiterhin ein veröffentlichtes, berechtigtes Profil voraus. Der bestätigte Beendigungstermin ist in der Zahlungsverwaltung zu kontrollieren. Bei Zugangsproblemen ist vor dem gewünschten Beendigungstermin info@fahrschulescout.ch zu kontaktieren.
FahrschuleScout kann ein Abonnement mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Aus wichtigem Grund, insbesondere bei fehlender Betriebsberechtigung, wiederholt unrichtigen Pflichtangaben oder erheblichem Missbrauch, ist eine Kündigung ohne Frist möglich. Kündigt FahrschuleScout ohne einen vom Betrieb zu vertretenden Grund, werden im Voraus bezahlte Beträge für den nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet.
Das Zurückziehen eines Profils beendet dessen Veröffentlichung, ist aber keine Kündigung des Abonnements. Auch eine einzelne Gebietsänderung ersetzt keine Kündigung. Vor einem Wechsel oder Verlust der Verwaltungsberechtigung sind laufende Abonnemente ausdrücklich zu klären. Diese Vorgänge begründen keinen weiteren Probezeitraum.
Bei Ablauf der Sichtbarkeitsberechtigung wird der kontoverwaltete Eintrag vollständig aus der öffentlichen Listung verborgen; er wird nicht als Basisdatensatz weiter angezeigt. Die Profildaten werden dadurch nicht automatisch gelöscht. Auskunfts- und Löschungsanfragen können über die Kontaktadresse gestellt werden; die Bearbeitung richtet sich nach der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
9. Inhalte und Nutzungsrechte
Der Betrieb ist für die von ihm bereitgestellten Texte, Kontaktdaten und Bilder verantwortlich. Er darf keine rechtswidrigen, irreführenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte bereitstellen. Insbesondere müssen erforderliche Bildrechte und Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen. Wesentliche Änderungen der Angaben sind zeitnah zu melden oder im Konto nachzuführen.
Der Betrieb gewährleistet, dass er und die für ihn tätigen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer über die erforderlichen Bewilligungen verfügen, und meldet deren Wegfall unverzüglich. Er stellt FahrschuleScout von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten oder Angaben beruhen, soweit er dies zu vertreten hat.
Der Betrieb räumt FahrschuleScout das für den Betrieb des Eintrags erforderliche Recht ein, seine Inhalte zu speichern, technisch aufzubereiten und im Verzeichnis anzuzeigen. Dies umfasst notwendige Bildgrössen und Dateiformate. Eine darüber hinausgehende Übertragung sämtlicher Rechte oder eine beliebige anderweitige Vermarktung der Inhalte wird dadurch nicht vereinbart.
FahrschuleScout kann rechtswidrige Inhalte entfernen und Einträge bei fehlender Berechtigung, unrichtigen Pflichtangaben oder erheblichem Missbrauch sperren. Soweit vertretbar, werden der betroffene Betrieb und der Grund informiert und eine Klärung ermöglicht. Beruht eine Sperre auf einem vom Betrieb zu vertretenden Grund, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Beträge.
10. Verfügbarkeit, Verantwortung und Haftung
FahrschuleScout betreibt die Plattform mit angemessener Sorgfalt. Wartung, Störungen und Abhängigkeiten von externen Diensten können die Nutzung zeitweise beeinträchtigen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit, eine bestimmte Position oder eine bestimmte Zahl von Anfragen wird nicht zugesichert.
Angaben über Fahrunterricht stammen vom jeweiligen Betrieb oder den bezeichneten Quellen. Für diese Angaben und die Unterrichtsleistung ist der jeweilige Betrieb verantwortlich.
FahrschuleScout haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden. Im Übrigen gilt, soweit gesetzlich zulässig:
a) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
b) Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Anfragen oder Aufträge und Datenverlust, ist ausgeschlossen.
c) Die Haftung für Hilfspersonen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
d) Die Haftung ist auf die Summe der Entgelte begrenzt, die der betreffende Betrieb in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an FahrschuleScout bezahlt hat.
Der Betrieb bewahrt eigene Kopien seiner Texte und Bilder auf.
11. Datenschutz, Mitteilungen, Änderungen und anwendbares Recht
Die Bearbeitung von Personendaten wird in der Datenschutzerklärung erläutert.
Mitteilungen von FahrschuleScout erfolgen per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse. Der Betrieb hält diese Adresse aktuell.
Für neue Bestellungen gilt die bei der Bestellung angezeigte Fassung dieser Bedingungen. Änderungen für laufende Abonnemente werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt und gelten frühestens ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Ist der Betrieb nicht einverstanden, kann er das Abonnement auf das Ende des laufenden Zeitraums kündigen; andernfalls gelten die geänderten Bedingungen ab dem mitgeteilten Zeitpunkt.
FahrschuleScout kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft übertragen, die den Betrieb von FahrschuleScout übernimmt. Der Betrieb wird darüber informiert und kann das Abonnement auf das Ende des laufenden Zeitraums kündigen.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Waltenschwil, Kanton Aargau, soweit kein zwingender Gerichtsstand besteht. Streitigkeiten sollen zunächst über info@fahrschulescout.ch einvernehmlich geklärt werden.